Das Eingangsverfahren dient dem Menschen mit Behinderung dazu, sich einen ersten Einblick in die Werkstätten der WFB FERTIGUNG & SERVICE zu verschaffen. Ziel des Eingangsverfahrens ist es, festzustellen
► ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für die Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist
► welche berufsbildenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
► welche ergänzenden Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben in Betracht kommen
► welche Bereiche der Werkstatt und welche Beschäftigungsmöglichkeiten am besten geeignet sind
Die Entscheidung über die Aufnahme in das Eingangsverfahren erfolgt durch den Fachausschuss. Dieser besteht aus Vertretern
► der
WFB FERTIGUNG & SERVICE
► Agentur für Arbeit
► Gesetzlichen Krankenkassen
► Überörtlichen Träger der Sozialhilfe
► Beratenden Institutionen
Das Eingangsverfahren dauert in der Regel 3 Monate. Nach Durchführung des Eingangsverfahrens wird in Abstimmung mit dem Interessenten vom Fachausschuss über Verbleib und Eingliederung in die Werkstätten entschieden. Bei der Entscheidung zum Verbleib in der WFB FERTIGUNG & SERVICE erfolgt eine Eingliederung entweder in
► den Berufsbildungsbereich
► den Arbeitsbereich oder die
► Tagesförderstätte